Der Verein
Aktivitäten
Bis heute wird das Vereinsleben mit wiederkehrenden Veranstaltungen und Treffen lebendig gestaltet. Jung wie Alt bilden eine gute Vereinsgemeinschaft: Ob es um die alljährlichen Arbeitseinsätze auf dem Clubgelände oder um das Pflegen der Gemeinschaft innerhalb und außerhalb des Vereins geht.
Dazu gehören auch das "Antuckern" am Anfang sowie die "Abfahrt" gegen Ende der Saison, gemeinsam wird dann mit mehreren Booten eine Fahrt veranstaltet. In der Regel klingen auch die Arbeitseinsätze mit einem gemeinsamen Essen aus, z.B. mit einem Grillen oder dem Backen von Kartoffelpuffern oder das Zelebrieren einer Feuerzangenbowle persönlich durch den 1. Vorsitzenden. Ergänzend sind Abende mit Wild- oder Fischessen oder auch die Weihnachtsfeier zum Jahresende zu erwähnen.
Wir stehen mit der Laurenburger Feuerwehr und dem Heimatverein Laurenburg in kameradschaftlicher Verbindung, beteiligen uns seit einigen Jahren regelmäßig am Kirmesumzug und an sonstigen Veranstaltungen mit viel Freude und Begeisterung.
Aktueller Vorstand (Stand 16.05.2024):
1. Vorsitzender Ditmar Tietze
2. Vorsitzender Heinz-Erhard Wolf
Daniela Köster-Wagner - Schatzmeisterin
Ruth Mausberg - Schriftführerin
Heinz-Erhard Wolf Stegverwaltung/Medienbeauftragter
Kurze Vereinschronik
Seit Anfang der 80er Jahre liegen in Laurenburg kleinere und größere Boote bzw. Kajütboote. Laurenburg wurde schon damals von vielen Bootsfahrern wegen ihrer idyllischen Lage und ihrer netten und offenherzigen Bewohner geschätzt. Es herrschte von Anfang an unter den Bootsfahrern ein gutes Miteinander und manches Fest wurde gemeinsam gestaltet und gefeiert. Bei solch geselligem Beisammensein wurde dann die Idee des LBC geboren. Am 29.10.1998 wurde der heutige Laurenburger Bootsclub (LBC) gegründet, unter der Leitung von Peter Mausberg sowie unter Mitarbeit von Achim Manteuffel und vielen interessierten Bootsfahrern. 2023 konnte mit einem kleinen internen Hafenfest das 25. Jahr des Bestehens gefeiert werden! |
§1 Name, Sitz und Zweck des ClubsDer am 23.10.1998 in Laurenburg/Lahn gegründete Club führt den Namen Laurenburger Boots-Club. Er ist eine Vereinigung von Wassersportlern mit privaten Bootsliegeplätzen in Laurenburg. Der Club hat seinen Sitz in Laurenburg und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Montabaur eingetragen. 1) Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die Verbreitung und Vertiefung des familienfreundlichen Wassersports, die Geselligkeit zu fördern, Abhalten von Versammlungen, Vorträgen sowie Veranstalten von Gesellschaftsabenden und Ausflügen. §2 Erwerb der Mitgliedschaft 1) Der Laurenburger Boots-Club besteht aus 2.) Mitglied des Clubs kann jede unbescholtene natürliche Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres und juristische Personen werden, soweit sie ein Wassersportfahrzeug besitzen oder sonst am Wassersport interessiert sind. Als Familienmitglieder können die Ehegatten ordentlicher Mitglieder und Ehrenmitglieder und die Kinder (jedoch ohne Stimmrecht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) aufgenommen werden. Passive Mitglieder sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. §3 Verlust der Mitgliedschaft 1.) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluß aus dem Club. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. §4 Beiträge 1.) Der jährliche Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden alljährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt. §5 Vereinsorgane Organe des Laurenburger Boots-Club sind: §6 Mitgliederversammlung 1.) Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung. §7 Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus §8 Protokollierung der Beschlüsse Über Mitgliederversammlungen, Jahreshauptversammlungen, außerordentliche Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen, ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Verhandlungsleiter und dem von ihm bestimmten Proto-Führer zu unterzeichnen ist. §9 Wahlen Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. §10 Kassenführung Der Kassierer hat alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu verbuchen und zu belegen. Zahlungen dürfen nur mit dem Einverständnis des Vorsitzenden oder, im Verhinderungsfall, seines Stellvertreters erfolgen. Der Vorstand darf keinen negativen Kassenabschluss erwirtschaften und keine Verpflichtungen eingehen, die vom Kassenbestand nicht abgedeckt sind. Die Kasse ist jährlich abzuschließen. §11 Kassenprüfung Die Kasse des Clubs wird in jedem Jahr durch die gewählten Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Jahreshauptversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassierers. §12 Auflösung des Clubs 1.) Die Auflösung des Clubs kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung darf nur der Punkt „Auflösung des Clubs“ stehen. §13 Abteilungen 1.) Für die im Club betriebene Sportarten, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Abteilungen gebildet werden, denen ein Abteilungsleiter vorsteht. |